Herzlich Willkommen - Kanzlei Bogdanow & Kollegen
Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen ist spezialisiert auf die Bereiche des Arzthaftungsrechts, Berufsunfähigkeitsversicherungsrechts sowie des Kapitalanlagerechts. Wir vertreten bundesweit ausschließlich die Patientenseite, bzw. geschädigte Versicherungsnehmer und Kapitalanleger, da es nach unserem Verständnis nicht möglich ist, glaubwürdig beide Seiten (Ärzte, Versicherungen und Fondsgesellschaften) zu vertreten. Mit Standorten bzw. Zweigstellen in Verl, München, Berlin, Potsdam, Heidelberg und Hamburg ist auch eine ortsnahe Beratung jederzeit gewährleistet.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden von einem der Rechtsanwälte der Kanzlei Bogdanow & Kollegen eine erste unverbindliche Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bzw. Versicherungsansprüche in Betracht kommen.
Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei. Weitere Kosten, die von Ihnen zu tragen wären, entstehen nicht!
Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler, Schmerzensgeld und Aufklärungsfehler
Wenn Sie glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers, Kunstfehlers oder Aufklärungsfehlers geworden zu sein, benötigen Sie qualifizierte, fachanwaltliche Beratung, die wir Ihnen als bundesweit tätige Patientenanwälte für Arzthaftungsrecht bieten. Ärztliche Behandlungsfehler können vorübergehende aber auch bleibende, schwerwiegende Gesundheits- und Vermögensschäden bei Patienten, deren Familien und/oder deren Hinterbliebenen verursachen. (mehr)
Im Bereich des Medizinrechts sind wir insbesondere in folgenden Gebieten tätig:
- Arzthaftung
- Behandlungsfehler
- Krankenhaushaftung
- Medizinprodukterecht
- Geburtsschaden
- Zahnarzthaftung
- Aufklärungsfehler
- Arzthaftung in der Gynäkologie
Berufsunfähigkeitsversicherung: Unberechtigte Leistungsverweigerung (Rücktritt u. Anfechtung)
Nur selten funktioniert die Abwicklung bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ohne Probleme. (mehr)
Die Versicherungen verweigern häufig – unberechtigt - aus folgenden Gründen die Leistungen aus der BU-Versicherung:
- Pflichtverletzung bei Schadensmeldung
- Falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen
- Verschwiegene Vorerkrankungen, stationäre Behandlungen
- Anfechtung des Versicherungsvertrages (§ 22 vvg - Versicherungsvertragsgesetz)
- Rücktritt vom Versicherungsvertrag (§ 19 vvg - Versicherungsvertragsgesetz)
- Rücktritt / Anfechtung wegen Obliegenheitsverletzung
Kapitalanlagerecht: Haftung des Anlageberaters, der Bank, des Initiators und Treuhänders
Neben dem Arzthaftungsrecht ist das Kapitalanlagerecht der weitere Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte Bogdanow & Kollegen. Wir beraten Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Kapitalanlagen.
Insbesondere in folgenden Bereichen und Kapitalanlagen:
- Fehlerhafte Anlageberatung (Anlageberaterhaftung)
- Fehlerhafte Anlagevermittlung (Anlagevermittlerhaftung)
- Fehlerhafte Vermögensberatung (Vermögensberaterhaftung)
- Fehlerhafter Verkaufsprospekt / Emissionsprospekt (Prospekthaftung)
- Medienfonds
- Schiffsfonds
- Energiefonds
- Geschlossene Fonds
- Verschwiegene Innenprovisionen (kick-back Zahlungen)
- Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs
- Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (ad-hoc Mitteilungen)
- Haftung des Darlehensgebers
- Fehlerhafte Bankberatung
- Rückabwicklung
- Immobilienfonds
- Schadensersatz
Gerne können Sie uns im Hinblick auf obige Themen und Rechtsgebiete Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage zusenden. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden unsere erste Einschätzung, welche Schadensersatzansprüche gegen Ihren Bankberater, Anlageberater oder gegen sonstige an der Kapitalanlage beteiligten Personen oder Gesellschaften denkbar sind.