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Teure Restschuldversicherung 

Für Verbraucher oft nutzlos, für Banken reine Gewinnbringer dank üppiger Provisionen 

 

In den letzten Jahren sind die Banken dazu übergegangen, Ihren Kunden bei Beantragung eines Darlehens, Ratenkredit oder sonstigen Finanzierung, sogenannte Restschuldversicherungen bzw. Kreditversicherungen mit zu anzubieten. Oft wurde den Kunden die Versicherung als notwendige Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung dargestellt.

Kosten werden verschwiegen

Verschwiegen wird regelmäßig  mit welchen enormen Kosten diese Versicherungen verbunden sind. Da die Banken behaupten sie hätten den Kredit auch ohne eine entsprechende Versicherung an Ihre Kunden ausgegeben, müssen die Versicherungskosten nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. Anderenfalls würdendort teilweise Effektivzinsen iHv mehr als 30 % ausgewiesen werden müssen, was nicht mehr vermittelbar wäre. Für den Kreditnehmer ist es daher sehr schwer, sich ein genaues Bild von den zusätzlichen Ausgaben zu machen.

Kunden die bei einem Ratenkredit zusätzlich eine Restschuldversicherung abschließen, wird die Versicherungsprämie samt Vermittlungsprovision zu Ihrer Nettokreditsumme hinzugerechnet. Die Prämie zahlt die Bank bei Vertragsbeginn als Einmalbetrag für die gesamte Laufzeit des Darlehens vorab an die Versicherung. Der Verbraucher muss daher eine viel höhere Darlehenssumme aufnehmen, um seinen Kapitalbedarf zu erreichen.

Restschuldversicherung in Großbritannien: Kunden wurden 30 Milliarden € erstattet

Nach zahlreichen Beschwerden und Urteilen konnten viele Kreditnehmer in England die gesamten Prämien für bestehende Policen zurückverlangen. Nach Schätzung der englischen Aufsichtsbehörde bekamen Verbraucher seit Januar 2011 umgerechnet insgesamt rund etwa 30 Milliarden Euro) an Entschädigungen zurückgezahlt. Seit April 2011 dürfen Banken Restschuldversicherung nicht am selben Tag wie der Kredit ihren Kunden andrehen, sondern erst mit einer Woche Verzögerung auf diese Möglichkeit hinweisen. Selbstständigen, Arbeitslosen und Rentnern dürfe gar keine Restschuldversicherung empfohlen werden.

Möglichkeiten für Verbraucher: Widerruf oder Kündigung

Verbraucher die eine solche Restschuldversicherung abgeschlossen haben, können diese unter Umständen kündigen oder aber ihre auf den Abschluss des Darlehens gerichtet Willenserklärung widerrufen. Unabhängig von dem Umstandes, dass solche Versicherungen oft sinnlos sind und den Verbraucher keinesfalls absichern, ist dieses Produkt überproportional provisionsbelastet. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab, dass der Versicherungsfall nur bei wenigen Kunden eintritt. Hinzukommt, dass bis zu 70 Prozent der Kosten für die Restschuldversicherung auf Provisionen entfallen, und damit keinesfalls einer Risikoabsicherung zugutekommen.

Im Falle einer Kündigung bzw. eines Widerrufs der Restschuldversicherung können Verbraucher mit einer vollständigen zumindest aber anteiligen Erstattung der gezahlten Restschuldversicherungsprämien rechnen. anteilige Beiträge zur Versicherung ab Widerruf muss die Bank erstatten. Nach Recherchen des Zeitschrift Finanztip bieten derzeit (Stand 01.02.2017) folgende Banken Restschuldversicherungen an:

Anbieter Name der Versicherung
Postbank PB Ratenschutz
Targobank Kreditlebensversicherung
Easycredit Easycredit-Schutzbrief
Santander Ratenschutzversicherung

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene  Verbraucher erfolgreich vertragliche Rückabwicklungsansprüche bei einem wirksamen Widerruf bzw. Kündigung des Restschuldversicherungsvertrages geltend machen können.

Sollten Sie in der Vergangenheit eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sind wir als auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte gerne bereit die Ihnen zustehenden Rechte umfassend und kompetent zu prüfen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Daneben können Sie uns auch jederzeit unter 040-60940847 telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu den Ihnen zustehenden Möglichkeiten sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivil- und bankrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

 

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