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Hüftgelenkprothesen: Patienten drohen Revisionsoperationen - Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy. In den USA gab es bereits 2008 Rückrufaktionen von fehlerhaften Hüftprothesenherstellern.

Wie sich nun herausstellte, sind von diesem Rückruf auch Tausende deutsche Patienten betroffen, bei denen die entsprechenden Hüftprothesen eingesetzt wurden. Die Folge ist, dass sich betroffene Patienten gegebenenfalls einem erneuten Eingriff unterziehen müssen, der neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen kann. Patienten mit den entsprechenden Hüftprothesen drohen unter Umständen daher schwerwiegende Revisionsoperationen und erhebliche Schmerzsymptomatik. Daneben ist die Anzahl an Eingriffen, die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können, begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (1. Einsatz und 2. Austausch des Hüftgelenk) über sich ergehen lassen müssen, droht eine schwerwiegende Gehbehinderung und die evtl. Notwendigkeit eines Rollstuhls.

Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden. Dabei stehen geschädigten Patienten sowohl Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Kosten für behindertengerechte Umbauten).

Im Falle eines Behandlungsfehlers bzw. eines fehlerhaften Medizinproduktes (Hüftprothese), sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in München, mit Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam bieten. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Gelenkprothese" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter 040/60940847 zur Verfügung. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Christian Bogdanow

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