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DWS setzt Anteilsrücknahme bei db Immo Flex aus - Anlegern droht erheblicher Wertverlust ihres Investments

Derzeit sind viele Anleger von der Schließung offener Immobilienfonds betroffen. Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA - WKN AON D6C) Fonds wurde nunmehr der zweite Immobiliendachfonds geschlossen. Wie die Süddeutsche Zeitung am 18.05.2011 berichtete, muss die DWS, eine Tochter der Deutschen Bank AG , ihren Immobilienfonds db Immo Flex schließen, da die die aktuellen Liquiditätsreserven nicht ausreichen würden, um die Auszahlungswünsche der Anleger zu bedienen.

Der Dachfonds wurde vornehmlich von der Deutschen Bank AG bzw. der DWS vermittelt. Vielen Anlegern wurde dieser Immobiliendachfonds als sicheres Anlagemodell dargestellt und nicht selten als geeignete Investition zur Altersvorsorge empfohlen. Nach der Schließung des Fonds besteht für die Anleger ein erhebliches Kapitalverlustrisiko. Oftmals steckt sogar ihre Altersvorsorge in dem Fonds fest und die Anleger müssen tatenlos zusehen, wie der Wert des Fonds - und damit ihre Altersvorsorge - abgewertet wird.

Während der Schließung des Fonds, die angesichts der Fondskonstruktion nicht befristet ist, kann der Anleger nicht an sein Geld. Zudem ist derzeit fraglich, wie hoch die Auszahlung nach Wiedereröffnung des Fonds ist, wenn diese überhaupt wieder erfolgt.

Dachfonds wie der db Immo Flex investieren das Geld ihrer Anleger in eine Vielzahl von offenen Immobilienfonds. Viele dieser Fonds mussten jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder wegen mangelnder Liquidität geschlossen bzw. sogar abgewickelt werden. Die Situation hat sich damit auch für den db Immo Flex seit der Abwicklungsentscheidung und der befürchteten Kapitalverluste für die Fonds Degi Europa, P2 Value und CS Euroreal verschärft. 

Viele Spa­rer, die für ihre Altersvorsorge eine konservative Anlage gesucht haben, hät­ten sich nie betei­ligt, wenn sie diese Ver­lust­ri­si­ken und das Risiko, nicht mehr an ihr Geld zu kommen, gekannt hät­ten. Für Anleger, denen der Dachfonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/ den Vermittler geprüft werden können. Daneben drohen – je nach den Umständen der Beratung und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums, kurze Verjährungsfristen. Es ist daher möglicherweise notwendig noch im Jahr 2013 verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos und Schließungsrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der db Immo Flex eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment, wie die Wertverluste und die Schließung des Fonds deutlich machen. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Schließungsrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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